Um eine 100 km/h Zulassung für Ihren gebremsten Anhänger zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen am Zugfahrzeug: Ihr Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.

Voraussetzungen am Anhänger:
- Stoßdämpfer
- Reifen für 120 km/h (Index L)
- Reifen jünger als 6 Jahre

Weiter muss das Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug stimmen.

Masseverhältnis:
Das zul.GG des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem Faktor X nicht überschreiten.

Der Faktor X beträgt bei gebremsten Anhängern 1,1 und bei gebremsten Anhänger mit Antischlingerkupplung 1,2.

Somit kann durch Einsatz einer Antischlingerkupplung nicht nur die Fahrsicherheit erhöht werden, sondern auch die Erlangung einer 100 km/h Zulassung wird vereinfacht.

Bei ungebremsten Anhänger beträgt der Faktor X 0,3.

Beispiel:
Das zul.GG eines Pferdetransporters beträgt 2000kg. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs beträgt 1700kg.

Bei einem gebremsten Anhänger ohne Antischlingerkupplung (AKS) ergibt sich. 1700kg x 1,1 = 1870kg. Da 1870kg < 2000kg zul.GG des Anhängers ist, ist eine 100 km/h Zulassung nicht möglich.

Bei einem gebremsten Anhänger der jedoch mit Antischlingerkupplung (AKS) ausgestattet ist ergibt sich. 1700kg x 1,2 = 2040kg. Da 2040kg > 2000kg zul.GG des Anhängers ist, ist eine 100 km/h Zulassung möglich.