Batteriegesetz

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Im Lieferumfang unserer Anhänger können sich Batterien (Gerätebatterien oder Industriebatterien) befinden. Diese Batterien können auch fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Endnutzer auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch Alt-Batterien/Akkus der Art, die wir als Neu-Batterien/Akkus in unserem Sortiment führen oder geführt haben, nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme sich auf haushaltsübliche Mengen beschränkt und die Rücknahme nur die Batterien/Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten Batterien/Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Firma JUBA Anhängerzentrum GmbH
Industriestr. 5 
D-91083 Baiersdorf

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind ab einer bestimmten Schadstoffmenge mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich jeweils die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffes.

Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten, sind mit "Hg",

Batterien die mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthalten, sind mit "Cd" und

Batterien die mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind mit "Pb" gekennzeichnet.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.